Fühlen Sie sich pflegebedürftig?
Hier ist Ihr Leitfaden zu einer für Sie optimalen Pflege!!
-> 1. Pflegestufe beantragen
-> 2. Pflegestufe feststellen
-> 3. Ihre Pflegepauschale
-> Wussten Sie schon?
-> Weitere wichtige Dokumente
1. Pflegestufe beantragen!!
Jede Krankenkasse hat das entsprechende Formular auf Anfrage für sie vorrätig!
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf staatliche Pflegezuschüsse, wenn Sie in mindestens 2 der zurückliegenden 10 Jahre von Ihrem Bruttolohn in die Pflegekasse eingezahlt haben. Ihr Ehepartner und Kinder sind natürlich mitversichert.
Gern sind wir Ihnen bereits bei der Antragstellung behilflich und beraten Sie bereits ab diesem Zeitpunkt umfassend. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch sowie einen kostenlosen Kostenvoranschlag!! Also zögern sie nicht, uns um Hilfe zu bitten!!!
2.Pflegstufe feststellen
Nach Antragseingang wird durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) Ihre Pflegebedürftigkeit über ein Gutachten ermittelt. Aufgrund deutschlandweit einheitlicher Richtlinien wird hierbei Ihr in Zeit gemessener täglicher Pflegebedarf ermittelt, auf dessen Basis sich Ihre persönliche Pflegestufe ergibt.
Pflegestufe I | 90 Min. tgl. / 45 Min. Grundpflege
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Pflegestufe II | 3 Std.tgl. / 2 Std. Grundpflege
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Pflegestufe III | 5 Std.tgl. / 4 Std. Grundpflege
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Gegen dieses Gutachten haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Sollten Sie sich für uns als Ihren Pflegedienst entscheiden, unterstützen wir Sie selbstverständlich während dieser kritischen Phase und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht uns um Hilfe zu bitten!!!
3. Ihre Pflegepauschale
Auf Basis dieser festgestellten Pflegestufe richtet sich jetzt Ihre monatlich regelmäige, maximale Pflegepauschale der Pflegeversicherung.
Pflegestufe |
Pflegegeld |
Sachkosten Ambulanter Pflegedienst |
Sachkosten Pflegeheim |
I
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235,-
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450,-
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1023,-
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II
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440,-
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1100,-
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1.279,-
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III
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700,-
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1.550,-
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1550,-
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Die Verrechnung der Sachkosten geschieht direkt zwischen unserem Pflegedienst und der Pflegekasse aufgrund des Pflegevertrages zwischen uns als Pflegedienst und Ihnen als Pflegebedürftiger, in dem Ihre persönlichen Pflegeleistungen festgeschrieben werden.
Gegebenenfalls werden Ihnen auch Kombinationsleistungen ausgezahlt, wenn Sie zwar einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, aber damit die Ihnen zustehende Pauschale nicht voll ausschöpfen.
Wussten Sie schon?
Auch ohne nachgewiesene bzw. anerkannte Pflegebedürftigkeit steht Ihnen unser breites Leistungsspektrum selbstverständlich zur Verfügung!
Pflegepersonen sind grundsätzlich unfallversichert!!
Die Versicherung übernimmt die Pflegekasse.
In Pflegehaushalten sind Leistungen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" bis zu 20000€ zu 20 Prozent von der Einkommensteuer absetzbar!
Sollten Sie auf externe Pflege verzichten und Pflegegeld in Anspruch nehmen, besteht dennoch eine viertel- bzw. halbjährige Beratungspflicht durch eine(n) zugelassene(n) Pflegedienst /-stelle (§37 Abs. 3 SGB XI). Dies ist selbstverständlich auch Bestandteil unseres Leistungsspektrums!
Weitere wichtige Dokumente:
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Benötigen Sie Hilfe ?
Oder wollen sich über die Leistungen im Einzelnen informieren?
Rufen Sie uns an, oder besuchen Sie uns
für eine umfassende Beratung!!!!